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Kerwa Burgbernheim: Am 17. September locken die geöffneten Geschäfte

Kerwa Burgbernheim: Am 17. September locken die geöffneten Geschäfte

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Bürgerschießen, Kirmesbuden, Autoscooter, Karussell und mehr im Programm: Auch bei all den tollen Feiern lohnt sich ein Blick in die Geschichte

Kerwa Burgbernheim: Am 17. September locken die geöffneten Geschäfte

Der Sonntag lockt nicht nur mit Fahrgeschäften, süßen Leckereien und Kirmesbuden auf dem Festplatz die Besucher nach Burgbernheim. 


Von 13 bis 18 Uhr haben die Einzelhandelsgeschäfte ihre Türen geöffnet und freuen sich auf ihre Kunden. Neben dem Stöbern und dem einen oder anderen Einkauf besteht natürlich ausreichend Gelegenheit, bei einem Kaffee und Kuchen den Tag zu genießen. Die Burgbernheimer Gaststätten verwöhnen die Gäste an allen Kirchweihtagen mit leckeren Spezialitäten und fränkischen Köstlichkeiten aus Küche und Keller.

Spannend ist sicher auch ein Besuch im Uhrenmuseum von Friedrich Emmert, passenderweise in der Uhrmachergasse. Dort zeigt der Liebhaber der Stunden- und Minutenzeiger Turmuhren aus vier Jahrhunderten sowie andere Zeitmessinstrumente - das „Hereinschauen“ lohnt sich also.

Und für Kinder und Erwachsene, für Jung und Alt, wartet der Festplatz mit vielen Attraktionen auf, ein beliebter Treffpunkt für Einheimische und ihre Gäste. Für die Unterhaltung sorgen unter anderem Autoscooter, Karussell, Schieß- und Losbuden sowie Imbiss und süße Naschereien.

Das Bürgerschießen hat eine lange Tradition

Zum Thema Bürgerschießen lohnt sich ein Blick in Jahrzehnte. vergangene Das sichere Zielen und damit der Wettbewerb um den Gewinn von einem Hammel am Sonntag und einem Lamm am Montag lässt sich weit zurückverfolgen. Der jeweils beste Schütze erhält bei der Königlich privilegierten Schützengesellschaft 1796 Burgbernheim den Hauptpreis, dazu kommen meist noch interessante Geldpreise. Früher war der zum Schießen berechtigte Personenkreis allerdings noch viel kleiner als vor rund 50 Jahren.

Früher höhere Voraussetzungen für die Teilnahme am Bürgerschießen

Seinerzeit wurden Einwohner ab 21 Jahren zugelassen, die die deutsche Staatsangehörigkeit mussten und nachweisen mindestens sechs Monate in Burgbernheim ihren Wohnsitz haben mussten. Zur Erinnerung: Die Neuregelung des Volljährigkeitsalter (mit Vollendung des 18. Lebensjahres) trat in der Bundesrepublik Deutschland erst zum 1. Januar 1975 in Kraft, vorher war man erst mit 21 volljährig und damit zur Teilnahme am Bürgerschießen berechtigt. In Ausnahmenfällen, etwa ,wenn ein Gemeindebürger sein Schussrecht nicht selbst ausübt“, waren Sohn oder Tochter bereits mit 18 Jahren zugelassen. Bemängelt wurde Mitte der 1960er-Jahre in der Stadt am Fuß des Kapellenberges, dass offenbar das Interesse am Bürgerschießen nicht sehr groß war. In den letzten Jahren fand sich meist nur ein kleiner Kreis im Schützenhaus ein, und das waren überwiegend die Sportschützen. „Das Bürgerschießen soll aber keine reine Angelegenheit der Sportschützen sein“, hieß es. Und weiter: „Aus diesem Grund appelliert die Stadtverwaltung an die Burgbernheimer, sich in stärkerer Zahl zu beteiligen.“ Außerdem sei es eine Erfahrungssache, dass gerade Teilnehmer, die nicht zu den aktiven Schützen zählen, „bei etwas Glück gut abschneiden“. Damals wie heute gilt also der Aufruf an die „Bernemer“: „Auf geht's zum Bürgerschießen.“ 

Text: Hans-Bernd Glanz

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