Viele Paare entscheiden sich für eine kirchliche Hochzeit, selbst wenn sie keine Kirchgänger sind. Denn die Atmosphäre und der zeremonielle Ablauf haben etwas Erhabenes.
Aber bevor man eine kirchliche Hochzeit vollziehen kann, muss diese in der Kirche angemeldet werden. Hierfür ist es wichtig, dass mindestens einer der Ehepartner Mitglied einer Glaubensgemeinschaft ist. Hierzulande sind der evangelische und katholische Glauben verbreitet. Es ist stets dem Pfarrer überlassen, ob er die Trauung vollziehen wird. Sobald einer der Partner einer anderen Konfession angehört, könnte es zu Schwierigkeiten kommen, andere Pfarrer sind in dieser Hinsicht offen. Ein rechtzeitiges Gespräch ist also sehr bedeutend. Sofern einer der Eheleute bereits einmal verheiratet war, könnte das Paar ebenfalls auf Probleme stoßen. Denn im katholischen Glauben gilt auch eine bereits geschiedene Ehe als “unauflöslich“. Sind diese Hürden genommen, wird ein Traugespräch mit dem Pfarrer vereinbart. Er möchte das Paar näher kennenlernen, um Persönliches in seine Traurede einbauen zu können. Zudem werden der Blumenschmuck, die Musik und Gästeanzahl besprochen. Auch für die kirchliche Trauung werden bestimmte Unterlagen benötigt. Grundsätzlich sind das der Personalausweis, der Taufschein, das Firmungszeugnis und die Heiratsurkunde. Der zeremonielle Ablauf ist bei beiden Konfessionen ähnlich. Die Gäste nehmen Platz und erheben sich, sobald die Braut hereinkommt. Sobald sie den Altar erreicht, wird die Hochzeitsgesellschaft vom Pfarrer begrüßt und es folgt ein Lied über die Ehe. Anschließend hält der Pfarrer die Trauansprache, gefolgt vom Ringtausch. Nachdem ein Song des Paares gespielt wird und der Pfarrer sich verabschiedet, schreitet das glückliche Paar den Altar entlang und verlässt strahlend die Kirche.
Freie Trauung als Alternative
Manche Paare gehören keiner Konfession an, möchten nicht kirchlich oder lieber in einer anderen Form heiraten. Dennoch soll die Hochzeit groß gefeiert werden und nicht allein standesamtlich erfolgen. Eine freie Trauung ermöglicht genau das. Denn egal ob im eigenen Garten, im nächstgelegenen Park oder in einem imposanten Burgschloss: Freien Trauungen sind keine Grenzen gesetzt. Dennoch ist zu bedenken, dass nur die Eheschließung durch einen Standesbeamten eine gesetzlich gültige Ehe nach sich zieht. Bucht man folglich einen Standesbeamten für seine Hochzeitszeremonie, ist das Ja-Wort einer freien Trauung auch rechtskräftig. Bei einer freien Trauung ist das Paar in der Gestaltung der Hochzeit vollkommen frei. Etliche Rituale können in die Hochzeit einfließen, aber keine Tradition ist ein Muss. Nachdem der Standesbeamte seine Traurede gehalten hat, können diverse romantische Ideen die Trauung komplettieren. Die Sandzeremonie ist eine beliebte Symbolik. Hierbei gießen beide Partner abwechselnd Sand unterschiedlicher Farbe in ein Gefäß. Dadurch entsteht ein interessantes Sandbild, das die Verbundenheit des Paares symbolisiert. Auch ein persönlich verfasstes Trauversprechen kann die freie Trauung sehr individuell werden lassen. Manche Paare entscheiden sich hingegen für die Pflanzung eines Baums. Durch das Hegen und Pflegen wachsen sowohl die Pflanze als auch die Verbundenheit des Paares. Ebenso frei wie die Trauung selbst, die sich von freien Rednern in einem ganz besonderen Rahmen gestalten lässt, kann auch die anschließende Feier aussehen. Freie Trauungen werden oft dort organisiert, wo Trauung und Party nacheinander stattfinden können. Das vereinfacht nicht nur die Organisation, sondern ist sowohl für das Brautpaar als auch für die Hochzeitsgesellschaft mit deutlich weniger Aufwand verbunden. (C. Treffer/lps/AM)