Die Formel für Brennholz: Regional und GUT

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Die Formel für Brennholz: Regional und GUT

Fotos: Pixabay

Holz und Holzprodukte sind Eckpfeiler einer klimafreundlichen Zukunft. Das gilt auch für die Nutzung von Brennholz, das neben Sonne, Wind- und Wasserkraft zu den Erneuerbaren Energien zählt. 

Damit das Heizen mit Holz im Einklang mit Klima- und Umweltschutz steht, sollte man auf folgende Formel achten: Regional und GUT.

Ob frisches Holz vom Landwirt, dem Förster oder ofenfertig vom Brennholzhändler – grundsätzlich sollten Verbraucher und Verbraucherinnen das Brennholz aus der Region beziehen. Dieses wächst quasi vor der Haustür, überzeugt mit kurzen Transportwegen und kommt aus nachhaltiger Forstwirtschaft. So wird in Deutschland zum Beispiel bereits seit 300 Jahren weniger Holz geerntet als nachwächst. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Hiesiges Brennholz ist eher Waldrest- oder Abfallholz und für die Verarbeitung in Sägewerken nicht geeignet und somit für die Bau- und Möbelindustrie oder als Konstruktionsholz nicht zu gebrauchen. Es fällt bei der Durchforstung und bei der Beseitigung von Sturmschäden an. Die minderwertigen Stämme sowie das Kronenholz werden regional als Brennholz vermarktet.

Bevor das Holz jedoch für die Wärmeerzeugung im Ofen verbrannt werden kann, sind ein paar wichtige Aspekte zu beachten, die sich ganz einfach mit dem Wort „GUT“ zusammenfassen lassen. 

„G“ steht für gespalten

Besonders wichtig ist es, das Holz zu spalten, damit die Scheite besser trocknen und später im Ofen genügend Oberfläche für die Flammen bieten. Nur so ist eine optimale Verbrennung gewährleistet.

„U“ bedeutet unbehandelt

Brennholz muss grundsätzlich unbehandelt sein. Das bedeutet: Lackiertes, imprägniertes oder beschichtetes Holz sowie Spanplatten, Kunststoff oder Abfälle jeglicher Art gehören nicht in den Ofen, sondern müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Verbrennen dieser Stoffe ist verboten und Beschwerden aus der Nachbarschaft sind vorprogrammiert. 

„T“ wie trocken

Frisch geschlagenes Holz ist prinzipiell sehr feucht. Wird dieses ohne vorherige Trocknung eingesetzt, kommt es zu einer unvollständigen Verbrennung, bei der unnötig Schadstoffe freigesetzt werden. Wer frisches Holz bezieht, muss die Scheite so lange lagern, bis sie die vom Gesetzgeber maximale Restfeuchte von 25 Prozent erreicht haben. Doch auch hier gilt: Weniger ist mehr – die optimale Restfeuchte liegt unter 20 Prozent. Eine Alternative sind Holzbriketts aus gepressten Sägespänen. Sie können sofort eingesetzt werden. PM HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V


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