Ein deutscher Fachanwalt bekommt seinen Titel nach offizieller Prüfung von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen und muss seine Zusatzqualifikation immer wieder unter Beweis stellen.
Ein Fachanwaltstitel setzt eine Spezialisierung der anwaltlichen Tätigkeit auf ein Rechtsgebiet voraus. Diese Spezialisierung ermöglicht die qualifizierte Beratung von Rechtsuchenden sowie die Fälle effizienter abzuarbeiten.
Profis auf ihrem Gebiet
Auf ihrem Rechtsgebiet haben Fachanwälte mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Außerdem müssen sie für die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt“ in dieser Zeit eine hohe Fallzahl absolviert haben. Regelmäßiges fort - und weiterbilden ist für Fachanwälte notwenig, um immer auf dem aktuellen Stand der Rechtslage zu sein. Für Rechtsuchende entstehen durch die Zusatzqualifikation aber keine Mehrkosten.
Text: rechtsanwalt.com