Dachsanierung - Denkmalschutz beachten

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Dachsanierung - Denkmalschutz beachten

Für denkmalgeschützte Gebäude gilt: Jeder bauliche Eingriff ist genehmigungspflichtig, damit auch die Erneuerung der Dacheindeckung. Die zuständige Behörde sollte zeitnah kontaktiert werden.

Das Dach gilt vielen als „fünf te Fassade“ eines Hauses. Es prägt jedenfalls dessen Erscheinungsbild.

Besonders für ein historisches, vielleicht sogar denkmalgeschütztes Haus ist die historisch richtige Dacheindeckung wichtig. Auch viele nicht unter Denkmalschutz stehende historische Stadthäuser, Villen, Landhäuser und Bauernhäuser verdienen eine korrekte Dacheindeckung.

Für nicht wenige Orte ist die Bewahrung der historischen Dachlandschaft wesentlich für das Ortsbild.

In einigen Gebieten sind zum Beispiel Schindeldächer das übliche Eindeckungsmaterial. Holz für die Schindeln war leicht verfügbar.

Bei richtiger Instandhaltung konnten die Schindeln eine Nutzungsdauer von 100 Jahren erreichen.

Besonders dort, wo es breite Schilfgürtel um Seen und Moore gab, wurden insbesondere bäuerliche Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit getrocknetem Schilfrohr gedeckt. Reetdächer haben eine Nutzungserwartung von 30 bis 50 Jahren.

Es gibt aber auch Beispiele, die 100 Jahre und mehr erreicht haben.

Weil feuchte Bedingungen die Nutzungsdauer verkürzen, sollte die Dachkonstruktion hinterlüftet ausgeführt werden.

Bei allen geplanten Arbeiten zur Dachsanierung ist zu prüfen, ob die Statik des Dachstuhls der neuen Eindeckung gewachsen ist. Je nach gewähltem Material für das Dach selbst und die Dämmung kann eine Verstärkung der Sparren notwendig werden. Auch mögliche Schäden durch Feuchtigkeit, Pilze oder Schädlinge am Holz müssen begutachtet und beseitigt werden.

Die Kosten für eine neue Deckung variieren je nach Dachgröße, Dachform und Gauben.

Für denkmalgeschützte Gebäude gilt: Jeder bauliche Eingriff ist genehmigungspflichtig, damit auch die Erneuerung der Dacheindeckung. Die zuständige Behörde sollte zeitnah kontaktiert werden.


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