Die wirklich letzte Ruhe finden

Die wirklich letzte Ruhe finden

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Die wirklich letzte Ruhe finden

Ob im Wald oder auf dem Friedhof: Eine Bestattung will gut geplant sein. Auch Gestaltung und Grabpflege spielen eine wichtige Rolle. Fotos: djd/Friedwald (I.), Pexels

Bei der Art der Beisetzung zeichnet sich in Deutschland ein stetiger Trend zur Feuerbestattung ab: Im Jahr 2022 entschieden sich 77 Prozent der Menschen für eine Urnenbestattung, 23 Prozent für ein klassisches Erdgrab. Das teilt die Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen mit.

Doch was passiert eigentlich mit Ruhestätte und Urne, wenn die Jahre ins Land gehen? Um diese Frage zu beantworten, sind zwei Dinge von Bedeutung. Erstens ist wichtig, welche Art von Urne verwendet wurde. Zweitens, welche Nutzungs- und Ruhezeit für das Grab gelten. Zur Erklärung: In der Vergangenheit waren Urnen meistens aus Kunststoff, Keramik oder Metall und nicht abbaubar. Auch heute gibt es noch diese Urnen-Variante. Urnen verbleiben mindestens für die Dauer der vereinbarten Nutzungsfrist in der Erde beziehungsweise an ihrem Platz in einer Urnenwand. Die Nutzungsfrist wird von der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt und beträgt in der Regel zwischen zehn und 30 Jahren. Ist diese Zeit abgelaufen, wird die Urne der Urnenwand entnommen und auch dem Grab, falls sie aus nicht abbaubarem Material ist. Die Asche wird dann meistens in ein anonymes Sammelgrab gestreut. Anders ist es bei biologisch abbaubaren Modellen, die beispielsweise bei einer Baumbestattung in einem Bestattungswald sind. Je Bodenbeschaffenheit vorgeschrieben nach wird eine solche Urne innerhalb von etwa fünf Jahren auf natürlichem Wege abgebaut. Die enthaltene Asche geht dabei vollständig in den Waldboden über.

Letzte Ruhe ohne Umbettung

Je nach Anbieter werden in einem Friedwald beim Kauf eines Baumes mit zwei Urnenplätzen eine Nutzungsdauer von bis zu 99 Jahren ab Eröffnung eines Waldes gewährt. Auch beim Erwerb eines Grabrechtes mit einer Ruhezeit von 15 bis 30 Jahren ist die biologisch abbaubare Urne nach Ablauf nicht mehr vorhanden. Es muss also kein Grab aufgelöst werden und die Verstorbenen finden hier tatsächlich ihre letzte Ruhe. Die regionalen Bestattungsinstitute geben gerne ausführliche Auskünfte über die einzelnen Möglichkeiten einer Beisetzung und beraten Sie gerne.

J. Schramm/djd


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