Seit Anfang des Jahres gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auf dieser Basis soll die Transformation hin zu klimaneutraler Wärme erfolgen. Den Bürgern stehen vielfältige klimafreundliche Lösungen für Neubauten und für die Modernisierung im Bestand zur Auswahl.
Entsprechend sorgfältig sollte man sich über die verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten informieren. Hier das Wichtigste im Überblick:
Neubau: 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien ist verpflichtend
In Neubauten ausgewiesener Neubaugebiete dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die auf einem 65-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien basieren. Hierzu zählen unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Gas- oder Ölheizungen, die klimafreundliche Energieträger nutzen, Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl-/Gasbrennwertkessel und die Solarthermie. Einzelraumfeuerstätten auf Basis CO2-neutraler Holzenergie sind nach wie vor möglich - der Einbau eines Pelletofens mit Wassertasche bringt anteilig beispielsweise zehn Prozent erneuerbare Energien.
Bestand: Heizungsmodernisierung für Energiesparund Klimaziele
Viele Hauseigentümer vermuten, sie müssten darauf warten, dass ihre Kommune die Kommunale Wärmeplanung (KWP) abgeschlossen hat. Bis zur fristgemäßen Vorlage konkreter Wärmekonzepte kann es aber noch lange dauern. „Bis dahin ist der Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage im Rahmen des GEG jederzeit möglich“, erklärt Andreas Müller vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Er rät dazu, sich von Heizungsfachleuten vor Ort beraten zu lassen, welches regenerative im Heizsystem Bestand jetzt das effizienteste ist und welche Fördermittel es dafür gibt. „Die verfügbaren dezentralen Lösungen zahlen direkt und ohne Verzögerung auf die Energiespar und Klimaziele ein“, so Andreas Müller weiter.
Die Optionen im Gebäudebestand:
• Eine defekte Gas- oder Ölheizung kann repariert werden.
• Für irreparabel defekte Heizungen gilt der Einbau einer neuen Heizungsanlage mit 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien - analog zu den Regelungen im Neubau.
• Vor dem 1. Januar 2024 fossile eingebaute, Gas- oder Ölheizungen können noch bis spätestens Ende 2044 betrieben werden.
• Für Gas- oder Ölheizungen, die nach dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, werden, muss eine nach GEG verbindliche Beratung durch einen Heizungsfachmann erfolgen. Ab 2029 sind steigende Anteile erneuerbarer Energien zu nutzen.
Text: djd
Bilder: djd, Pixabay
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