Sobald ein geliebter Mensch verstirbt, muss eine Bestattung in die Wege geleitet werden. In Deutschland sind grundsätzlich zwei Bestattungsarten zugelassen: die Erd- und die Feuerbestattung.
Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einen Sarg gelegt und anschließend auf einem Friedhof begraben. Bei der Feuerbestattung sind zwei Beisetzungen möglich, allerdings wird der Verstorbene zunächst verbrannt und die Asche in eine Urne gefüllt. Diese Urne wird entweder auf einem Friedhof begraben oder vom Schiffskapitän auf See versenkt. Entscheidet man sich für eine Seebestattung, befindet sich die Asche in einer wasserlöslichen Urne und wird außerhalb der Fischfanggründe von einem Schiff aus versenkt. Die genaue Position wird dann auf einer Seekarte festgehalten und den Angehörigen ausgehändigt.
Waldbestattungen liegen aktuell im Trend
Eine weitere beliebte Bestattungsform ist die Waldbestattung. Das stellt eine Feuerbestattung in speziellen Bestattungswäldern dar. Dabei handelt es sich um ein naturbelassenes Stück Wald, in dem die Asche des Verstorbenen an die Wurzeln eines Baums eingebracht oder die Urne an einem Baum bestattet wird. Da die Bäume anschließend gekennzeichnet werden, lassen sie sich problemlos von den Angehörigen finden.
Durch die verschiedenen Möglichkeiten einer Beisetzung soll gewährleistet sein, dass jeder seinen "letzten Willen" erhalten kann und wird. Was hierzulande jedoch verboten ist, ist die private Aufbewahrung von Urnen. Das deutsche Bestattungsgesetz spricht hierzu einen Friedhofszwang aus. Eine Ausnahme ist Bremen: Hier darf man die Asche eines Verstorbenen auf einem Privatgrundstück verstreuen. Dieser Wunsch muss jedoch zu Lebzeiten schriftlich festgehalten worden sein. Bestattungsinstitute geben gerne ausführliche Auskünfte über die einzelnen Möglichkeiten einer Beisetzung.
Text: lps/AM.