Es gibt verschiedene Arten von Friedhöfen. Kleine Friedhöfe, die in einem Dorf gelegen sind oder einem bestimmten Stadtbezirk angehören, werden als Dorffriedhöfe bezeichnet.
Größere Friedhöfe, die parkähnlich angelegt sind, bezeichnet man als Parkfriedhöfe. Da die sogenannte Wald- oder Baumbestattung immer beliebter wird, haben sich in den vergangenen Jahren Waldfriedhöfe zunehmend etabliert. Zudem gibt es immer mehr Friedhöfe, die spezielle Bereiche für Bräuche verschiedener Glaubensrichtungen anlegen.
Der jüdische Glauben sieht vor, dass die Grabstelle jeweils nur an eine Person vergeben wird. Üblicherweise endet das Nutzungsrecht für eine Grabstelle jedoch nach einem Zeitraum von 15 bis 25 Jahren, sodass das Grab aufgelöst und eingeebnet wird.
Für Wahlgräber besteht meist die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern. Bei Reihengräbern ist dies jedoch nicht möglich. In einem jüdischen Friedhofsbereich werden die Ansichten der Glaubensrichtung berücksichtigt, dass das Nutzungsrecht der Grabstelle nicht verfallen kann.
Der muslimische Glauben besagt, dass die Grabstellen in Richtung Mekka ausgelegt sein müssen, weshalb in muslimischen Friedhofsbereichen diese Aspekte bei der Grabgestaltung beachtet werden.
Grundsätzlich fallen für die Nutzung einer Grabstelle Friedhofsgebühren an. Diese setzen sich aus der Beisetzungsgebühr und den Grabkosten zusammen.
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