Quereinsteigern aus dem Sozial- und Gesundheitswesen wurde der Weg in die Generalistische Pflegeausbildung geebnet. Zuvor war es nur Pflegefachhelfern möglich, die Ausbildung zur Pflegefachkraft um ein Jahr zu verkürzen und im zweiten Ausbildungsjahr der Generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft einzusteigen.
Bei vielen Berufen des Sozial- und Gesundheitswesens werden jedoch ähnliche Inhalte wie bei der Pflegeausbildung vermittelt. Diesen Berufsgruppen wird nun die Verkürzung auf theoretischer und praktischer Ebene ermöglicht, sodass dieser Personenkreis in das zweite Ausbildungsjahr einsteigen kann. Folgende Fachkräfte profitieren von dieser Regelung:
• Operationstechnische Assistenten (OTA)
• Anästhesietechnische Assistenten (ATA)
• Intensivmedizinisch-technische Assistenten (ITK)
• Medizinische Fachangestellte
• Physiotherapeuten
• Masseure und medizinische Bademeister
• Ergotherapeuten
• Logopäden
• Hebammen und Entbindungspfleger
• Heilerziehungspfleger
• Sozialbetreuer
• Pflegefachhelfer
Die Anrechnung der Pflichteinsätze hängt von der Schwerpunktsetzung der jeweils vorangegangenen Ausbildung ab. Interessenten können sich am Zentrum für Pflegeberufe NEA in Scheinfeld bewerben und sich individuell beraten lassen.
Weitere Information:
Zentrum für Pflegeberufe NEA
Goethestr. 6
91443 Scheinfeld
Tel. 09162 38897100 und unter
www.pflegeschule-nea.de/weiterbildung sowie unter www.gesundheitsregion.kreis-nea.de/gesundheitsversorgung/pflege
Text: Bettina Handschuh-Kiesel
Fotos Kopf: Pexels, Pixabay