Wann man einen Anwalt nach einem Unfall einschalten sollte

Wann man einen Anwalt nach einem Unfall einschalten sollte

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Nach einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage, wann es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Egal ob man als Opfer, Betroffener oder Verursacher eines Verkehrsunfalls auftritt, die Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts ist ratsam. 

Ein solcher Anwalt kann einen nicht nur bei rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen, sondern auch bei technischen oder tatsächlichen Fragen, wie der Schuldfrage oder dem Unfallhergang. Es ist dabei sinnvoll, sich in allen Phasen der Schadensregulierung durch einen Anwalt beraten oder vertreten zu lassen. Besonders bei Teilschuld oder bei vermeintlich klaren Schuldfragen kann anwaltliche Vertretung die Position des Unfallverursachers verbessern.

In der Regel trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Anwalt, wenn man unverschuldet in den Unfall verwickelt ist. Im Falle einer Teilschuld muss man hingegen anteilig die Kosten selbst tragen, was durch den Anwalt genau geregelt werden kann. 

Als Unfallverursascher ist rechtlicher Beistand besonders wichtig

Wenn man den Unfall verursacht hat, ist es besonders wichtig, frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen. Es solle vermieden werden, am Unfallort ein Schuldeingeständnis abzugeben, da dies später nur schwer wieder rückgängig gemacht werden kann. Ein Anwalt kann helfen, die eigenen Rechte zu wahren und eine angemessene Lösung zu finden.

Als unverschuldetes Unfallopfer hat man Anspruch auf vollständige Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Dazu gehören unter anderem die Reparaturkosten des Fahrzeugs, Nutzungsausfallentschädigung, Kosten für Gutachter und Anwalt sowie Schmerzensgeld für Verletzungen. Ein Bagatellschaden liegt dabei in der Regel vor, wenn die Kosten für die Reparatur unter 750 bis 1.000 Euro liegen. NOVALIS


Wichtige Versicherungen für Berufseinsteiger

Spätestens nach Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung ist man nicht mehr familienversichert. Für Berufseinsteiger ist es deswegen erst einmal besonders wichtig, sich ein Sicherheitsnetz aus Versicherungen aufzubauen.

Ganz oben auf der Prioritätenliste sollten dabei vor allem die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Haftpflichtversicherung stehen.

Wenn man nicht mehr familienversichert ist, steht man in der Pflicht, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Dabei liegt die Wahl der Krankenkasse bei einem selbst. Die Beiträge werden jeweils von der gesetzlichen Krankenkasse festgelegt. Bei der Wahl sollte man vor allem auf mögliche Zusatzkosten oder Bonusprogramme achten, bei denen man eventuell Sach- und Geldprämien bekommt.

Die Rentenversicherung stellt sicher, dass man im Alter seine Rente bekommt. Sie kann aber auch greifen, wenn man schon vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Für den Fall, dass man im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird, sollte man allerdings eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Je jünger man diese abschließt, desto weniger Risikofaktoren müssen bei der Gesundheitsprüfung berücksichtigt werden. Da sich der zu zahlende Beitrag vor allem nach diesen Risikofaktoren richtet, fällt dieser in der Regel umso geringer aus je früher man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Für Menschen, die sich noch im Studium oder in der Ausbildung befinden, gibt es oftmals spezielle Kostenmodelle. Grundsätzlich ist es ratsam, sich ebenfalls über Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge zu informieren.

Sobald man seine Erstausbildung abgeschlossen hat, ist man außerdem nicht mehr über die Eltern haftpflichtversichert. Eine Haftpflichtversicherung greift, sobald man Dritten unbeabsichtigt Schäden zufügt. Sobald man über eigenes Einkommen verfügt, sollte man also eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Lassen Sie sich beim Thema Versicherungen am besten von Ihren regionalen Profis beraten! NOVALIS


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