Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen.
Was müssen Sie nach einem Unfall notieren?
• das amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge
• Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
• Adressen von Zeugen falls Rückfragen aufkommen sollten
• Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
Was sollten Sie fotografieren?
• nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (am besten machen Sie Aufnahmen mit Ihrem Smartphone; alternative legen Sie sich eine Einmalkamera ins Handschuhfach); Sie können zusätzlich eine ein Skizze vom Unfallhergang mit allen relevanten Informationen, Positionen der Fahrzeuge, Unfallspuren anfertigen.
Bestehen Sie auf Ihr Recht und einen zertifizierten Gutachter aus Ihrer Nähe!
• Fordern Sie, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
• Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien eindeutig als ein Bagatellschaden erkenntlich.
• Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein, wenn Sie Ihre Zweifel haben.
• Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Unterstützung!
• Möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer einschalten.
Text: Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen
für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK)/co