Ratgeber für Autofahrer: Neuerungen aus der Verkehrswelt

Ratgeber für Autofahrer: Neuerungen aus der Verkehrswelt

Anzeige

Das Jahr 2024 hält für Autofahrer einige Neuerungen bereit

Ratgeber für Autofahrer: Neuerungen aus der Verkehrswelt

Fotos: Pixabay tor/Michelin (1), ProMo(1), Ford (1)

Ab dem Jahreswechsel kommen wieder einige Neuerungen auf Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu, an die sich jeder halten muss. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert in dieser Zusammenstellung aber auch Entwicklungen zum Beispiel auf der europäischen Ebene, die auf die Menschen am Steuer zukommen. Dazu zählen weitere, heute - schon absehbare Kostensteigerungen und wichtige rechtliche Änderungen.

CO₂-Steuer auf Kraftstoffe

Die sogenannte CO₂-Steuer auf Kraftstoffe wird 2024 weiter steigen. Die Bundesregierung hat im August 2023 beschlossen, den geltenden Festpreis für die CO₂-Emissionen von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne zu erhöhen. Der seit Beginn 2021 erhobene Aufschlag sollte eigentlich jedes Jahr heraufgesetzt werden.

Aufgrund der Verwerfungen auf den Energiemärkten infolge des Überfalls Russlands auf die Ukraine war er dieses Jahr ausgesetzt. Verbraucher müssen mit einem um den Aufschlag höheren Steueranteil pro Liter rechnen.

Lkw-Maut mit CO₂-Aufschlag ab 3,5 t

Wegen den CO₂-Emissionen bei der Verbrennung von fossilen Kraftstoffen ist auch die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen erhöht worden. Die erhobenen Mautsätze sind ab dem 1. Dezember 2023 mit einer "Differenzierung“ von 200 Euro pro Tonne CO₂ versehen. Ab dem 1. Juli 2024 wird dieser Aufschlag auf die Wegekosten auch von Lastkraftwagen zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen erhoben.

Handwerkerfahrzeuge und Wohnmobile in diesen Gewichtsbereichen sind allerdings von der Mautpflicht befreit. Über die steigenden Transportaufwendungen werden auch Verbraucher indirekt belastet. Lediglich Transportfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor müssen bis zum 31. Dezember 2025 keine Maut zahlen.

Keine Neuzulassung ohne Assistenzsysteme

Ab dem 7. Juli 2024 können einzelne Neuwagen nur dann erstzugelassen werden, wenn bestimmte Assistenzsysteme an Bord sind. Das ist die zweite Stufe von EU-Vorgaben. Schon vor zwei Jahren sind bei den Regeln der Typzulassung von Modellreihen folgende technische Anforderungen ergänzt worden.

Dazu gehört der „intelligente Geschwindigkeitsassistent“, der den Fahrer per Anzeige bzw. akustischem Signal warnt, wenn er eine geltende Geschwindigkeitsbegrenzung übertritt. Allerdings darf die Funktion abschaltbar sein und der Fahrer muss seine Geschwindigkeit weiterhin frei wählen können.

Nur noch Reifen mit „Alpine“-Symbol

Ab Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen aufgezogen werden, die auf der Reifenflanke das Alpine“-Symbol tragen. Nur solche erfüllen die in Deutschland vorgeschriebene situative Winterreifenpflicht. Das sind Winter- bzw. Ganzjahresreifen im Sinne des Gesetzes. Eine M+S-Kennzeichnung hingegen reicht nicht mehr, die Übergangsfrist dafür läuft dann ab. Diese wurde deshalb eingerichtet, weil auch einige Sommerreifen das M+S-Label tragen durften.

Führerschein-Umtausch für die Jahrgänge 1965 bis 1970

Die Pflicht zum EU-Scheckkarten-Führerschein geht in die nächste Runde: Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19.1.2024 ihren Führerschein in das EU-Dokument umtauschen. Nach dem Umtausch bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang bestehen, lediglich für Berufskraftfahrer gelten Sonderregeln. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt. Wer einen EU-Scheckkarten-Führerschein beantragt, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, ein biometrisches Passfoto beifügen, den zu tauschenden Papier-Führerschein mitbringen und eine Gebühr zwischen 25 Euro und 30 Euro zahlen.

Ist der bisherige Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnortes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Stelle per Post, telefonisch oder online anzufordern. Wird die Tauschfrist nicht eingehalten, kann das 10 Euro Verwarngeld kosten. Die Fahrerlaubnis bleibt aber trotz ungültigem Dokument immer erhalten.

Bußgeldvollstreckung zwischen Schweiz und Deutschland

2024 wird ein neuer deutschschweizerischer Polizeivertrag in Kraft treten. Wer in der Schweiz geblitzt wird oder - falsch parkt, muss damit rechnen, künftig unter Mithilfe des 1 deutschen Bundesamtes für s Justiz in Deutschland Bußgelder zahlen zu müssen,

Beträge von mindestens 80 Franken oder 70 Euro bilden bei der Beitreibung die Untergrenze. Die Schweiz hat bekanntlich ein höheres Bußgeldniveau als Deutschland. Text: AvD, aum, co


north