EU-Ziel: Ab 7. Juli 2024 hat jeder Neuwagen elektronische Helfer am Start

EU-Ziel: Ab 7. Juli 2024 hat jeder Neuwagen elektronische Helfer am Start

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Neue technische Bestimmungen seit Sonntag gültig

EU-Ziel: Ab 7. Juli 2024 hat jeder Neuwagen elektronische Helfer am Start

Fotos: aum, VW, Volvo

Sinkende Unfallzahlen im Straßenverkehr - das ist ein wichtiges Ziel der Europäischen Union (EU). Bis zum Jahr 2038 sollen mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden.

Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme sollen dazu beitragen, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Zum 7. Juli 2024 werden weitere Assistenzsysteme in Neuwagen Pflicht. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Regelung nicht betroffen. Die Typgenehmigung neuer Autos berücksichtigt die aktuellen Vorschriften bereits seit 6. Juli 2022.

Neue elektronische Helfer

Technische Überwachungsvereine halten die elektronischen Helfer grundsätzlich für sinnvoll. Die Prüforganisation weist darauf hin, dass sich Unfallzahlen mit Todesfolge in den vergangenen zwanzig Jahren trotz höherer Verkehrsdichte dank bereits vorhandener Technik wie etwa Antiblockiersystem, elektronischem Stabilitätssystem oder Reifendrucküberwachung halbiert haben. So raten die Vereine dazu, sich mit der Funktionsweise auch der neuen Assistenzsysteme vertraut zu machen. Denn trotz des technischen Fortschritts bei Assistenzsystemen bleibt die Verantwortung für das Führen eines Kraftfahrzeugs unverändert bei Fahrerin oder Fahrer, zumal witterungsbedingte Einflüsse wie Nebel, Schnee oder starker Regen manches System an seine Grenze bringen können.

Notbremsassistent

Sekundenbruchteile an Unaufmerksamkeit können entscheidend sein, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht. Der Notbremsassistent soll Aufmerksamkeitslücken entschärfen. Er berechnet aus mehreren Sensorsignalen (Radar, Laser, Kameras) ständig Geschwindigkeit und Distanz zum vorherfahrenden Fahrzeug. Ist der notwendige Sicherheitsabstand unterschritten, bremst das Fahrzeug selbständig - bei Bedarf bis zur Vollbremsung. Das System kann abgeschaltet werden, ist aber beim Neustart des Autos wieder aktiv. Ein City-Notbremsassistent zum Schutz von Fußgängern oder Radfahrern gehört bei vielen Fahrzeugen längst zur Serienausstattung.

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent

Das System namens „ISA“ (Intelligent Speed Adaption) ermittelt mithilfe von GPS-Daten und der Verkehrszeichenerkennung die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit und warnt oder bremst das Fahrzeug automatisch entsprechend ein. Die Warnung erfolgt über ein pulsierendes Gaspedal oder eine Anzeige im Cockpit. Das System kann durch kräftiges Gasgeben überwunden werden.

„Black Box“

Ein Datenrekorder erfasst gefahrenes Bremsungen, Tempo und die Neigung und Position des Pkw auf der Straße. Um Datenmissbrauch zu verhindern, speichert er ausschließlich eine sehr kurze Sequenz. Auf diese Weise stehen lediglich die letzten Sekunden rund um einem Unfall für eine spätere Auswertung zur Verfügung. Ereignisbezogene Datenaufzeichnung heißt das offiziell.

Notfall-Spurassistent

Der aktive Spurhalte-Assistent unterstützt den Fahrer beim Einhalten der Spur- und Straßenbegrenzung. Er warnt mittels leichter Vibrationen im Lenkrad, wenn der Pkw ungewollt die Fahrspur verlässt. Der Notfall-Spurhalteassistent geht noch ein Stück weiter: Er lenkt sogar ein, wenn das Verlassen der Fahrbahn droht. Beim Spurwechsel auf der Autobahn deaktiviert das Setzen des Blinkers das System kurzzeitig.
Text: aum,co Fotos: aum, VW, Volvo

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