Ausbildungsvertrag: Jetzt beginnt der Ernst

Ausbildungsvertrag: Jetzt beginnt der Ernst

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Inhalte, Rechte und Pflichten der angehenden Auszubildenden

Ausbildungsvertrag: Jetzt beginnt der Ernst

Fotos: Pixabay

Sobald junge Erwachsene ihre Ausbildung beginnen, muss zunächst ein Ausbildungsvertrag zwischen ihnen und dem Ausbildungsbetrieb oder der Schule geschlossen werden.

Darin sind alle Rechte von beiden und Pflichten Seiten fixiert, damit klar ist, an welche Dinge man sich zu halten hat. Bei Ausbildungsverträgen ist es wichtig, dass sie schriftlich geschlossen werden, andernfalls haben sie keine Gültigkeit.

Wichtige Vertragsinhalte

Folgende Inhalte sind in einem Ausbildungsvertrag festgelegt: Ziel der Ausbildung und die inhaltliche Gliederung (erstes bis drittes Lehrjahr), Beginn und Dauer, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Dauer der Arbeitszeit, Dauer der Probezeit, Höhe und Zahlung des Ausbildungsgeldes, Urlaubsanspruch, Voraussetzungen für die Kündigung, Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und die Form des Ausbildungsnachweises bzw. Informationen hinsichtlich des Berichtsheftes.

Lesen Sie Ihren Ausbildungsvertrag aufmerksam durch und fragen Sie bei Unklarheiten nach

Wie alle Verträge, sollte auch der Ausbildungsvertrag aufmerksam durchgelesen werden, damit man genau weiß, was einen erwartet. Noch minderjährige Auszubildende dürfen hingegen noch keine Verträge unterzeichnen. Das bedeutet, dass die Eltern bzw. eine erziehungsberechtigte Person den Vertrag unterschreiben muss, damit die Ausbildung beginnen kann. Der Ausbildungsvertrag ist etwas sehr Besonderes, denn mit ihm beginnt das Arbeitsleben. Neben bestimmten Rechten und Pflichten lernen die Azubis sowohl Fachwissen als auch soziale Kompetenzen, die für das (Arbeits-) Leben wichtig sind. Text: lps/AM. Fotos: Pixabay

Im Ausbildungsvertrag ist auch die Vergütung geregelt!


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