In den letzten Jahren steigen die Zahlen derer, die ihre Schulzeit mit dem Abitur oder der allgemeinen Hochschulreife beenden.
Ein solcher Abschluss befähigt zur Aufnahme eines Studiums, was deshalb aber nicht zwingend der einzig richtige Weg sein muss. Wer vor der Entscheidung steht, einen Studiengang, oder doch besser eine Ausbildung zu beginnen, für den könnte ein duales Studium interessant sein. Dabei wird die praktische Tätigkeit in einem Unternehmen mit wissenschaftlichen Vorlesungen an einer Hochschule oder einer Berufsakademie verbunden. Somit kann der Berufseinsteiger von beiden Feldern profitieren und das theoretische Wissen direkt in die Praxis übertragen.
Absolventen eines dualen Studiums sind heiß begehrt
Absolventen eines dualen Studiums sind für das spätere Arbeitsleben meist bestens vorbereitet und können sich bei erfolgreichem Abschluss über gute Aussichten freuen. Durch die berufliche Tätigkeit in einem Betrieb oder Unternehmen wird Gehalt bezogen. Im Vergleich zu einem herkömmlichen Studium fallen so Sorgen über Miet- und Unterhaltskosten weg.
Ein duales Studium bedeutet auch doppelte Belastung

Ob dieses Ausbildungsmodell das individuell richtige ist, muss im jeweiligen Fall mit Bedacht entschieden werden. So hat man dabei nicht nur doppelte Vorteile, sondern auch eine doppelte Belastung. Während andere Studierende in den Semesterferien verreisen oder sich auf Klausurphasen vorbereiten können, wird beim dualen Studium weitergearbeitet. Freie Zeit zur Prüfungsvorbereitung gibt es selten und muss meist mit Urlaubstagen abgegolten werden. Das Ausüben von Hobbys oder Zeit für Freunde und Familie kommen dabei oft zu kurz. Diese kontinuierliche Belastung kann zu Stress oder sogar Burnout führen.
Eine strukturierte Arbeitsweise und eine gesunde Work-Life-Balance sind persönliche Voraussetzungen, um den Belastungen eines dualen Studiums gewachsen zu sein.
Duale Ausbildung - ein Modell für andere Länder
Anerkannte Ausbildungsberufe werden meist im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen zwischen Ausbildenden und Auszubildenden im dualen System erlernt. Azubis lernen praxisorientiert überwiegend in bundesweit anerkannten Ausbildungsberufen in Industrie und Handwerk oder in einer Verwaltung und nehmen außerdem am obligatorischen Unterricht in der Berufsschule teil. Man spricht deshalb vom dualen Ausbildungssystem. 2021 gibt es 325 anerkannte Ausbildungsberufe, die außerdem unterschiedliche Fachrichtungen und Schwerpunkte haben können. Ausbildungsberufe werden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder nach Landesrecht anerkannt. Es können auch Auszubildende, die einen anerkannten Ausbildungsberuf an einer schulischen Einrichtung mit entsprechendem Praxisbezug erlernt haben, zu den Kammerprüfungen zugelassen werden.
In der jeweiligen Ausbildungsordnung sind alle Informationen erfasst
In Ausbildungsordnungen sind Berufsbezeichnung, Dauer der Ausbildung, Struktur und Lerninhalte sowie die Prüfungskriterien gesetzlich festgelegt. Grundlagen zu den Ausbildungsordnungen finden sich in den Paragraphen 4 und 5 des BBiG. Einige Berufe, insbesondere die Gesundheitsfachberufe, sind in besonderen Gesetzen geregelt.
Die anerkannten Ausbildungsberufe werden in einem Verzeichnis des Bundesinstituts für Berufsbildung geführt. Für die Rahmenlehrpläne in den Berufsschulen sind die Länder zuständig. Je nach Branche kann die Ausbildung im Betrieb auch durch überbetriebliche Lehrgänge, zum Beispiel in Lehrwerkstätten der Innungen oder in anderen zentralen Einrichtungen ergänzt werden. Angriffe auf die gute deutsche Berufsausbildung seitens der Europäischen Kommission und anderer Gremien konnten abgewehrt werden. Stattdessen orientieren sich jetzt andere Staaten daran. lps/ML.
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Auszubildende in betrieblichen Ausbildungen erhalten zwar ein Lehrlingsgehalt, können damit aber kein finanziell autarkes Leben führen.
Damit junge Menschen sowohl ihre Ausbildung absolvieren als auch eine eigene Wohnung beziehen können, gibt es in Deutschland die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. Jedoch hat nicht jeder Azubi einen Anspruch auf diesen staatlichen Zuschuss.
Die Voraussetzungen sind vielfältig. Schüler einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) und Auszubildende einer betrieblichen oder außerbetrieblichen staatlich anerkannten Berufsausbildung haben diesen Anspruch.
Sofern der Ausbildungsbetrieb zu weit von den Eltern entfernt ist, sodass die Schüler oder Azubis nicht zu Hause wohnen können, können sie BAB beantragen und erhalten einen monatlichen Zuschuss, um ihn für ihre Mietzahlung zu nutzen.
Auszubildende, die über 18 Jahre alt bzw. verheiratet sind oder mit ihrem Lebenspartner zusammenleben, erhalten ebenfalls BAB. lps/LK